
Art der verbundenen Unternehmen nach AktG, im Bankwesen sehr verbreitet: Gehört die Mehrheit der Anteile eines rechtlich selbstständige n Unternehmen s einem anderen Unternehmen oder steht einem anderen Unternehmen die Mehrheit der Stimmrecht e zu (Mehrheitsbeteiligung), ist das Unternehmen ein in Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen .
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/in-mehrheitsbesitz-stehendes-unter
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